Immobilienlexikon

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden, so bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die räumliche Trennung der neu geschaffenen Teileigentumseinheiten.

Abschreibung

Die Abschreibung ist der Betrag um den der Buchwert eines Vermögensgegenstands im Laufe seiner Nutzungsdauer gemindert wird. Das kann z.B. eine Immobilie sein, die über ihre Nutzungsdauer an Wert verliert. Dieser Verlust wird buchhalterisch als Abschreibung erfasst und geht mit in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Abschreibungsdauern werden aus den sogenannten AfA-Tabellen entnommen.

Amtlicher Lageplan

Für den Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan benötigt. Dieser enthält Schriftstücke und Zeichnungen, aus denen sich der Bauherr, das zu bebauende Grundstück, Nachbargrundstücke und etwaige Baulasten ergeben.

Annuität

Die Annuität bezeichnet die zusammen addierten Zins- und Tilgungszahlungen innerhalb eines Jahres.

Auflassungsvormerkung

Soll eine Immobilie verkauft werden, wird der Anspruch auf Eigentumsübertragung des Käufers grundbuchrechtlich abgesichert. Der beurkundende Notar beantragt die Eintragung beim Grundbuchamt. Mit dem Eingang des Antrags beim Grundbuchamt ist der Käufer vor wirksamen weiteren Veräußerungen des Verkäufers gesichert.

Aufteilung

Mit Aufteilung ist die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen gemeint. Diese neu geschaffenen Teileigentumseinheiten können dann einzeln veräußert werden.

B

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das kommerziell Grundstücke kauft, auf diesen Immobilien errichtet, um diese dann im bebauten, schlüsselfertigen Zustand zu übereignen.

Beirat

Der Beirat ist ein Organ der Eigentümerversammlung, vertritt deren Interessen und setzt sich aus gewählten Sondereigentümern zusammen.

Bereitstellungszinsen

Wird ein Darlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Darlehensnehmer abgerufen, sondern ganz / teilweise verspätet in Anspruch genommen, fallen meistens sogenannte "Bereitstellungszinsen" an.

C

Courtage

Mit Courtage wird die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers bezeichnet.

E

Eigentümerversammlung

Ein Mal im Jahr muss eine Eigentümerversammlung stattfinden. In dieser werden Beschlüsse, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, z.B. zu bevorstehenden Renovierungsarbeiten durch die WEG-Verwaltung gefasst.

Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses mit eigenem Eingangsbereich.

F

Faktor

Mit Hilfe des Kaufpreisfaktors ist es möglich, einzuschätzen, ob die Mieteinnahmen einer Immobilie in einem wirtschaftlich guten Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilie stehen. Dazu wird der Kaufpreis durch die Jahreseinkünfte der Mieten (netto) dividiert.

Flurstück

Beim Grundbuchamt wird die kleinste vermessungstechnische Einheit als „Flur“ bezeichnet. Jedes Grundstück, das in sich abgeschlossen ist, ist ein Flurstück. Beim Katasteramt wird für jede Flur eine Flurkarte geführt. Als Gemarkung werden in einem Gebiet zusammenhängende Fluren bezeichnet. Ein Grundstück kann aus einer oder auch mehrere Fluren bestehen.

G

Gemeinschaftseigentum

Als Gemeinschaftseigentum werden die Flächen in Wohneigentumsanlagen bezeichnet, die nicht im Sondereigentum einzelner Eigentümer stehen. Dazu zählen beispielsweise Hausflure, Gemeinschaftsgärten oder Dachflächen. Im Falle z.B. einer Renovierung des Daches trägt die WEG-Gemeinschaft diese Kosten. Diese werden auf die Wohnungseigentümer nach den Miteigentumsanteilen umgelegt.

Gerichtskosten

Gerichtskosten werden beim Kauf einer Immobilie fällig. Diese entstehen z.B. durch die Eintragungen ins Grundbuch. Die Gerichtskosten betragen etwa 0,5% des Kaufpreises.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register und gibt einen vollständigen Ãœberblick über die auf dem Grundstück lastenden Rechte und Pflichten. Diese Belastungen sind z.B. Grundschuldsicherheiten für die Bank.

Grunderwebsteuer

Die Grunderwerbsteuer erhebt der Staat beim Kauf einer Immobilie. Diese fällt einmalig an und errechnet sich aus einem Prozentsatz des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer sollte nicht verwechselt werden mit der Grundsteuer, die jährlich gezahlt und auf die Mieter umlegbar ist. Die Grunderwerbsteuer beläuft sich derzeit in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.

Grundschuld

Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und ist die Sicherheit für die Bank, welche ein Darlehen für die Immobilie vergeben hat. Falls der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen, berechtigt die Grundschuld die Bank, ein Zwangsversteigerungsverfahren zu beantragen, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung wird durch einen Notar beurkundet und beinhaltet die Zustimmung des Grundstückseigentümers, das Grundstück mit einer Grundschuld im Grundbuch zu belasten. Der Notar beantragt für den Eigentümer die Eintragung im Grundbuch bei dem Grundbuchamt.

I

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage wird durch die monatlichen Hausgeldzahlungen der einzelnen Eigentümer gebildet. Sie dient dazu, notwendige Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchzuführen und so den Wert der Immobilie erhalten zu können.

K

Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb einer Immobilie für den Käufer an. Diese umfassen: Grunderwerbsteuer, Notargebühren für den Ankauf und die Abwicklung, Notargebühren für die Grundschuldbestellung sowie Eintragungskosten bei Ämtern. Hinzu kommt ggf. eine Maklercourtage.

Kostenmiete

Die Kostenmiete definiert die Miethöhe, mit der der Eigentümer die Kosten für die Immobilie decken kann. Diese Kostenmieten werden jährlich berechnet und bestimmen die Miethöhe in Immobilien, die der sozialen Wohnungsbindung unterlegen. Der Eigentümer der Immobilie bekommt im Gegenzug einen Niedrigzinskredit vom Staat. Er verpflichtet sich aber dann dazu, die vorgegebenen Kostenmieten anzuwenden.

L

Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung wird von einem grundbuchrechtlich abgesicherten Gläubiger ausgestellt, sobald der Kredit vollständig abbezahlt ist. Der Notar beantragt mit dieser die Löschung der Grundschuld / Hypothek im Grundbuch.

M

Maisonette

Eine Maisonettewohnung ist eine Wohnung, die sich über mehrere Etagen erstreckt.

Makler

Ein Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen im Immobilienbereich, insbesondere Kauf-, Miet- und Pachtverträge.

Miete

Die Miete wurde früher auch Mietzins genannt und wird vomMieter an den Eigentümer für die Überlassung von Räumlichkeiten gezahlt.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine Regelung der Regierung, die zum01.06.2015 erlassen wurde. Die Mietpreisbremse stellt sicher,dass bei der Neuvermietung von Immobilien die maßgeblichen ortsüblichen Vergleichsmieten nicht zulasten der Mieterer heblich überschritten werden.

Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile sind prozentuale Anteile vomGemeinschaftseigentum. Nach diesen Anteilen werden, die vonjedem einzelnen Eigentümer zu tragenden Kosten betreffend, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum festgelegt.

N

Nachbindung / Nachbindungsfrist

Nachdem der Eigentümer einer Immobilie, die durch den Staatim Rahmen des sozialen Wohnungsbaus finanziert wurde, den Kredit abbezahlt hat, beginnt die Nachbindungsfrist von 10 Jahren, in der der Eigentümer weiterhin an die Kostenmiete gebunden ist.

Notar

Ein Notar ist ein Jurist, der in GrundstücksangelegenheitenBeurkundungen / Beglaubigungen betreffend der Übertragung und der Belastung von Immobilien vornimmt. Immobiliengeschäfte dürfen in Deutschland ausschließlich durch einen Notar abgewickelt werden.

Notarielle Beurkundung

Immobilienkaufverträge bedürfen zu ihrer formalenWirksamkeit der notariellen Beurkundung. Während der Vertrag vom Notar vorgelesen wird, dürfen beide Seiten Fragen stellen. Zum Schluss wird der Vertrag von beiden Seiten im Beisein des Notars unterschrieben.

R

Rendite

Die Rendite bezeichnet den Ertrag einer Kapitalanlage undwird meist in Prozent pro Jahr angegeben. Die Rendite wird wie folgt errechnet: jährlicher Ertrag / eingesetztes Kapital x 100

S

Sanierung

Unter der Sanierung einer Immobilie wird eine umfassende Modernisierung, Umgestaltung oder in manchen Fällen auch der Abriss bzw. die Neugestaltung von Räumlichkeiten und /oder technischen Einrichtungen verstanden. Eine Renovierung oder Modernisierung ist per Definition keine Sanierung.

Staffelmietvertrag

In einem Staffelmietvertrag werden fällige Mieterhöhungen bereits zu Beginn für die Zukunft verbindlich vereinbart. Daneben sind Mieterhöhungen bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr möglich. Der Staffelmietvertrag darf unabhängig von gesetzlichen Vorschriften zu Mieterhöhungen geschlossen werden.

T

Teileigentum

Als Teileigentum wird der Anteil eines Sondereigentümers am Gemeinschaftseigentum bezeichnet, wie z.B. Garagen oder Gewerberäume.

Teilungserklärung

In einer Teilungserklärung werden Eigentum, Besitz, Rechteund Pflichten im Verhältnis der Eigentümer und im Rahmender WEG-Gemeinschaft geregelt. Notwendig hierfür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die regelt, dass jede einzelne Wohnung rechtlich eigenständiges Eigentum eines individuellen Eigentümers ist.

Tilgung

Wird ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, so ist dieser in Raten zurückzuzahlen. In den Raten enthalten sind die Zinsen sowie ein Tilgungsanteil, durch den der zurückzuzahlende Kredit reduziert wird. Der Darlehensnehmer tilgt so lange, bis das Darlehen vollständig getilgt und damit abbezahlt ist.

Tilgungsfreijahre

Unter Umständen können mit der Bank Tilgungsfreijahre vereinbart werden. In diesen Jahren wird die Rückzahlung (Tilgung) des Kredits ausgesetzt, während die vereinbarten Zinsen weiter gezahlt werden müssen. Meist liegen diese Jahre am Anfang des Darlehenszeitraums, um die finanzielle Belastung des Darlehensnehmers geringer zu halten.

U

Umbauter

Raum Der umbaute Raum ist das Bauvolumen eines Gebäudes. Es wird zur Wertermittlung der zu finanzierenden Immobilie durch die Bank benötigt. Der umbaute Raum ist Bestandteil der Bauunterlagen.

Umlagefähig

Hausnebenkosten, die z.B. an den Hausmeister, die Verwaltung oder die Versicherung gehen, kann der Eigentümer auf den Mieter umlegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Zahlungen werden dann umlagefähig genannt. Nicht umlagefähig sind z.B. Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Untermieter

Ein Untermieter ist eine Person, die Wohnraum vom Hauptmieter, der den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, anmietet. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Hauptmieter z.B. aus beruflichen Gründen längere Zeit nicht in der Wohnung wohnt und diese deswegen an eine andere Person untervermietet. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der Hauptmieter den Vertrag nicht kündigen möchte, da er zu einem späteren Zeitpunkt die Wohnung wieder selbst nutzen möchte. Die Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

V

Valutierung

Valutierung ist ein Fachbegriff, der das Datum der Wertstellung einer Buchung bezeichnet. So werden z.B. auf Bankkontoauszügen die Tage, an denen Buchungen durchgeführt wurden, als Valutierung bezeichnet.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist derjenige Wert, der auf dem Markt für eine Immobilie unter normalen Bedingungen erzielt werden kann.

Vorkaufsrecht

Hat eine Person ein Vorkaufsrecht auf eine Immobilie, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, der Person mit Vorkaufsrecht das selbe Angebot wie einer dritten Person zu unterbreiten. Ein privates Vorkaufsrecht sollte zur Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden.

W

WEG-Verwalter

Der WEG-Verwalter ist ein Dienstleister, der das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer verwaltet. Insbesondere kümmert sich der WEG-Verwalter um die Kommunikation nach Außen, wie z.B. zu Strom- und Gasversorgern. Darüber hinaus ist der Verwalter z.B. auch dafür zuständig, einen Wirtschaftsplan und die jährliche Hausgeldabrechnung zu erstellen.

Wertermittlung

Die Wertermittlung hat als Ziel, den Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie festzustellen. Für diese Ermittlung gibt es viele verschiedene Verfahren. Unter Anderem das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren. Eine Wertermittlung kann durch einen Immobiliensachverständigen erfolgen und liefert Verkäufer, Käufer bzw. der Bank eine Grundlage für die Verhandlung des Kaufpreises und der Finanzierungssumme.

Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan beschließen die WEG-Mitglieder auf Vorschlag des WEG-Verwalters die Höhe der zukünftigen Hausgeldvorauszahlungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten. Tatsächlich anfallende Kosten werden dann den Hausgeldvorauszahlungen gegenübergestellt und fließen in die jährliche Hausgeldabrechnung ein.

Wohnfläche

Die Summe aller anrechenbaren Grundflächen, die zur Wohnung gehören, wird Wohnfläche genannt. Zur Wohnfläche gehören nicht: die Grundfläche des Kellers oder der Dachräume sowie alle Flächen, die bauordnungsrechtlich nicht als Wohnfläche definiert wurden. Aus der Wohnfläche errechnet sich unter anderem die Miete und die anfallenden Nebenkosten.

Z

Zinsfestschreibung

Durch eine Zinsfestschreibung kann der Darlehensnehmer verlässlicher über lange Zeit kalkulieren, welche Belastungen auf ihn durch das aufgenommene Darlehen zukommen. Im Gegensatz zum variablen Zins kann der Festzins über einen mit der Bank vereinbarten Zeitraum nicht verändert werden.